Rheinmetall AG / Schlagwort(e): Rechtssache 10.12.2014 17:01 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Die Rheinmetall Defence Electronics GmbH (RDE), eine Bremer Tochtergesellschaft der Rheinmetall AG, wird - nach der erfolgten Befassung der Gremien des Mutterkonzerns - einen am vergangenen Montag zugestellten Bußgeldbescheid des Leitenden Oberstaatsanwalts in Bremen akzeptieren. Damit endet das Unternehmensstrafverfahren im Zusammenhang mit dem Vorwurf, es habe bei Rüstungsgeschäften mit Griechenland unerlaubt Zahlungen durch einen Repräsentanten des Unternehmens in Griechenland gegeben. RDE wurde im Rahmen des Ordnungswidrigkeitsverfahrens zur Last gelegt, durch einen Mangel an internen Kontrollen die verdächtigen Zahlungen an den Vertriebspartner nicht aufgedeckt und unterbunden zu haben. Das Gesamtbußgeld beträgt 37,07 MioEUR. Der darin enthaltene Anteil für die Gewinnabschöpfung, der steuerlich geltend gemacht werden kann, liegt bei 36,77 MioEUR. 10.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Rheinmetall AG Rheinmetall Platz 1 40476 Düsseldorf Deutschland Telefon: +49 (0)211 473-4718 Fax: +49 (0)211 473-4157 E-Mail: franz-bernd.reich@rheinmetall.com Internet: www.rheinmetall.com ISIN: DE0007030009 WKN: 703000 Indizes: MDAX Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, München, Stuttgart; Freiverkehr in Hannover Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------