Rheinmetall AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung 10.11.2015 18:42 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Rheinmetall AG: Rheinmetall beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlage 10. November 2015 Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung, mittelbar oder unmittelbar, in oder innerhalb den USA, Kanada, Australien oder Japan oder sonstiger Länder, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Rheinmetall Aktiengesellschaft ("Rheinmetall") beschließt eine Kapitalerhöhung in Höhe von rund 10 Prozent. Der Vorstand der Rheinmetall Aktiengesellschaft, Düsseldorf, (ISIN DE0007030009), hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch eine teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals um rund 10% gegen Bareinlage und unter Ausschluss des Bezugsrechts zu erhöhen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird dabei von EUR 101.373.440,00 auf bis zu EUR 111.510.656,00 durch Ausgabe von bis zu 3.959.850 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien ohne Nennwert) (die "Neuen Aktien") erhöht. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2015 gewinnanteilberechtigt. Die Neuen Aktien sollen ausschließlich institutionellen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding), welches unverzüglich nach dieser Mitteilung eingeleitet wird, angeboten werden. Das endgültige Emissionsvolumen, der Platzierungspreis und Emissionserlös der Platzierung werden mit einer zweiten Ad-hoc Mitteilung bekannt gegeben, sobald das finale Platzierungsvolumen und der Platzierungspreis beschlossen wurden. Rheinmetall behält sich das Recht vor, zu jeder Zeit das Orderbuch zu schließen. Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll der Finanzierung der Wachstumsstrategie von Rheinmetall im Defence- und Automotive-Bereich, der Stärkung der Kapitalbasis des Unternehmens und allgemeinen betrieblichen Zwecken dienen. Als Teil der Transaktion hat Rheinmetall einer 180-tägigen Lock-up-Periode hinsichtlich aller Transaktionen seiner Aktien betreffend zugestimmt, vorbehaltlich handelsüblicher Ausnahmen. Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel im Regulierten Markt an den Wertpapierbörsen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart sowie zum Teilbereich des Regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden. Die Abwicklung findet voraussichtlich am 16. November 2015 statt. Die Commerzbank begleitet die Platzierung als Bookrunner. Lazard agiert als Finanzberater des Unternehmens. Rheinmetall Aktiengesellschaft Der Vorstand IR Kontakt: Franz-Bernd Reich +49 (0)211 4734777 franz-bernd.reich@rheinmetall.com Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Japan oder Australien oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Rheinmetall Aktiengesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die vorbezeichneten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") besteht. Die Wertpapiere der Rheinmetall Aktiengesellschaft wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend "Order") fallen oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc.) (solche Personen zusammen die "Relevanten Personen"). Auf diese Veröffentlichung dürfen andere Personen als Relevante Personen nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die "Relevanten Mitgliedsstaaten") richtet sich diese Veröffentlichung und jegliches nachfolgende Angebot ausschließlich an "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektrichtlinie ("Qualifizierte Anleger"). Für diese Zwecke meint "Prospektrichtlinie" die Richtlinie 2003/71/EG (einschließlich aller Änderungen, insbesondere der Prospektrichtlinienänderungsrichtlinie 2010, sofern im jeweiligen Relevanten Mitgliedstaat umgesetzt) und schließt alle relevanten Umsetzungsmaßnahmen in den Relevanten Mitgliedsstaaten mit ein und der Begriff "Prospektrichtlinienänderungsrichtlinie 2010" bedeutet Richtlinie 2010/73/EU. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten. Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf Grundlage der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements der Rheinmetall Aktiengesellschaft nach bestem Wissen erstellt wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass Umsatz, Profitabilität, Zielerreichung und Ergebnisse der Rheinmetall Aktiengesellschaft wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser Veröffentlichung genannten oder beschriebenen abweichen werden. In Anbetracht dessen sollten Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt, nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Rheinmetall Aktiengesellschaft übernimmt keine Haftung oder Gewähr für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird sie nicht an künftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung betreffend die Platzierung der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere (die "Platzierung") dar. Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung des Angebots für die betroffene Person konsultieren. Im Zusammenhang mit dieser Platzierung handelt die Commerzbank ("Bookrunner") ausschließlich für die Rheinmetall Aktiengesellschaft. Sie wird im Zusammenhang mit der Platzierung niemand anderen als ihren jeweiligen Klienten erachten und wird weder jemand anderem als der Rheinmetall Aktiengesellschaft gegenüber Verantwortung übernehmen oder Schutz gewähren noch wird sie jemand anderem als der Rheinmetall Aktiengesellschaft Beratungsleistung in Verbindung mit der Platzierung, dieser Mitteilung oder irgendeiner anderen hierin in Bezug genommenen Angelegenheit erbringen. Im Zusammenhang mit der Platzierung darf der Bookrunner und mit ihm verbundene Unternehmen als Investor für eigene Rechnung Wertpapiere der Rheinmetall Aktiengesellschaft zeichnen oder kaufen und auch im Übrigen Eigenhandel betreiben. Dementsprechend sollten Bezugnahmen auf die auszugebenden und die zu verkaufenden Wertpapiere dahingehend verstanden werden, dass diese auch die Ausgabe, die Platzierung oder den Verkauf an den Bookrunner und mit ihm verbundene Unternehmen auf eigene Rechnung einschließt. Darüber hinaus darf der Bookrunner oder dessen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen und Swaps mit Investoren abschließen, im Rahmen dessen kann der betroffene Bookrunner (oder mit ihm verbundene Unternehmen) von Zeit zu Zeit Aktien der Rheinmetall Aktiengesellschaft erwerben, halten oder veräußern. Der Bookrunner beabsichtigt nicht, den Umfang derartiger Investitionen oder Transaktionen zu veröffentlichen, sofern sie nicht gesetzlich oder behördlich zur Veröffentlichung verpflichtet sind. Der Bookrunner bzw. dessen jeweilige Organe, Mitarbeiter, Berater oder Gehilfen übernehmen keine wie auch immer geartete Verantwortung oder Haftung oder Garantie für und treffen keine Aussage zu der Wahrheit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der in diesem Dokument enthaltenen Informationen (bzw. zu Fehlen von Informationen in diesem Dokument) oder, mit wenigen Ausnahmen, zu jedweder anderer Information über die Rheinmetall Aktiengesellschaft, deren Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen, unabhängig davon, ob die Weitergabe in schriftlicher, mündlicher, optischer oder elektronischer Form erfolgt, sowie der Art der Übertragung oder Zurverfügungstellung sowie jedwedem Schaden, der aus welchem Grund auch immer aus der Verwertung dieser Ankündigung oder ihres Inhalts oder in anderem Zusammenhang damit entsteht. 10.11.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 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