Rheinmetall / Investors Relations / Pressemitteilungen

Rheinmetall AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Rheinmetall AG 

08.07.2015 10:40

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------



Die Wellington Group Holdings LLP, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten
von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06.07.2015 mitgeteilt, dass
ihr Stimmrechtsanteil an der Rheinmetall AG, Düsseldorf, Deutschland am
30.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an
diesem Tag 2,97% (das entspricht 1175090 Stimmrechten) betragen hat.

2,97% der Stimmrechte (das entspricht 1175090 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2
WpHG zuzurechnen.

Darüber hinaus sind von den o.g. Stimmrechten 0,20% der Stimmrechte (das
entspricht 79960 Stimmrechten) der Gesellschaft auch gleichzeitig gemäß §
22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Rheinmetall AG
Der Vorstand



Die Wellington Investment Advisors Holdings LLP, Wilmington, Delaware,
Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06.07.2015
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Rheinmetall AG, Düsseldorf,
Deutschland am 30.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte
unterschritten hat und an diesem Tag 2,97% (das entspricht 1175090
Stimmrechten) betragen hat.

2,97% der Stimmrechte (das entspricht 1175090 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2
WpHG zuzurechnen.

Rheinmetall AG
Der Vorstand





Die Wellington Management Company LLG, Wilmington Delaware, Vereinigte
Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06.07.2015
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Rheinmetall AG, Düsseldorf,
Deutschland am 30.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte
unterschritten hat und an diesem Tag 2,97% (das entspricht 1175090
Stimmrechten) betragen hat.

2,97% der Stimmrechte (das entspricht 1175090 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Rheinmetall AG
Der Vorstand




Die Wellington Management Group LLP, Boston, Massachusetts, Vereinigte
Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 07.07.2015
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Rheinmetall AG, Düsseldorf,
Deutschland am 30.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte
unterschritten hat und an diesem Tag 2,97% (das entspricht 1175090
Stimmrechten) betragen hat.

2,97% der Stimmrechte (das entspricht 1175090 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2
WpHG zuzurechnen.

Darüber hinaus sind von den o.g. Stimmrechten 1,11% der Stimmrechte (das
entspricht 437808 Stimmrechten) der Gesellschaft auch gleichzeitig gemäß §
22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Rheinmetall AG
Der Vorstand



08.07.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------
 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Rheinmetall AG
              Rheinmetall Platz 1
              40476 Düsseldorf
              Deutschland
Internet:     www.rheinmetall.com
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service
 
---------------------------------------------------------------------------