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Rheinmetall AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Rheinmetall AG

28.02.2019 / 08:32
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die Capital Research and Management Company, Los Angeles, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 27.02.2019 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 15.02.2019 über Folgendes informiert:
 
  • Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinn.
  • Der Meldepflichtige beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
  • Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.
  • Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
  • Hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilt Capital Research and Management Company gemäß §34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG (teilweise i.V.m. §34 Abs.1 S. 2 und 3 WpHG) zugerechnet wurden. Daher hat die Capital Research and Management Company  den Erwerb weder aus Eigenmitteln noch aus Fremdmitteln finanziert.


28.02.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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