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Rheinmetall AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Rheinmetall AG

14.08.2019 / 14:46
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die Capital Research and Management Company, 333 South Hope Street, Los Angeles, CA 90071, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 13.08.2019 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 06.08.2019 über Folgendes informiert:
 
  • Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinn.
  • Der Meldepflichtige beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
  • Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.
  • Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
  • Hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilt die Capital Research and Management Company mit, dass die Stimmrechte der  Capital Research and Management Company gemäß §34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG (teilweise i.V.m. §34 Abs. 1 S. 2 und 3 WpHG) zugerechnet wurden. Daher hat Capital Research and Management Company den Erwerb weder aus Eigenmitteln noch aus Fremdmitteln finanziert.



14.08.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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