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Rheinmetall AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Rheinmetall AG

01.08.2018 / 15:23
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die The Capital Group Companies, Inc., Los Angeles, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 31.07.2018 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 20.07.2018 über Folgendes informiert:
 
  • Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinn.
  • Der Meldepflichtige beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
  • Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.
  • Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
  • Hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilt The Capital Group Companies, Inc. gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpHG mit, dass die Stimmrechte der The Capital Group Companies, Inc. zugerechnet wurden. Daher hat die The Capital Group Companies, Inc. den Erwerb weder aus Eigenmitteln noch aus Fremdmitteln finanziert.


01.08.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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